Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht existieren die verschiedensten Konstellationen. Interessant sind natürlich solche, an denen Sie keine Schuld haben oder eine geringe Schuld haben, so dass Sie selber Ansprüche geltend machen wollen, können und auch dringend sollten.

Wenn Sie einen Verkehrsunfall haben, an dem Sie keine oder nur geringe Schuld haben, zögern Sie nicht. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf, damit wir die Schadensabwicklung von Anfang schnell, zielgerichtet und zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten zu können.

Was viele nicht wissen: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen Sie uns nicht bezahlen. Unsere Rechnung zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Zögern kann daher lediglich Zeit- und Geldverlust bedeuten. Lassen Sie sich dabei auch nicht von den Informationen der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners beeindrucken, die Ihnen eine schnelle Abwicklung ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts oder eines eigenen Sachverständigen verspricht. Auf beides haben Sie jedoch Anspruch!

Melden Sie sich gerne fernmündlich, via E-Mail oder direkt vor Ort. Wir werden uns um den Fall kümmern. Wir erledigen die Korrespondenz und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Auswahl eines ausgezeichneten Gutachters, der Ihren Schaden feststellt und der Geltendmachung aller, Ihnen zustehenden Ansprüche.

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Kanzlei Hein und Nagel, Koogstraße 21 Brunsbüttel